Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anlage zum Angebot / Auftragsbestätigung


1. Allgemeines

 

1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" für alle Angebote, Aufträge,

Lieferungen und sonstigen Leistungen die wir als Anbieter an Auftraggeber (Kunden) leisten.

Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen

nicht ausdrücklich widersprechen.

 

 

2. Angebote und Preise

 

2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die

Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw.

mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

 

2.2 Die Leistungen erfolgen zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebots oder der Auftragsbestätigung.

 

2.3 Für Leistungen, die im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, oder die von der Leistungsbeschreibung laut Angebot /

Auftragsbestätigung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Anbieter abgegeben werden. Soweit dies nicht

erfolgt und kein Stundenverrechnungssatz im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, werden diese Leistungen nach Aufmass und

ortsüblichem Stundenverrechnungssatz berechnet. Preise nach Aufmass und Stundenverrechnungssatz verstehen sich ab Betriebssitz.

 

2.4 Verpackung Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.

 

2.5 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „netto", zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten

Umsatzsteuer von z.Z. 19%.

 

 

3. Termine und Fristen

 

3.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.

Die Leistungsfrist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. mit Absendung der Auftragsbestätigung.

 

 

4. Pflichten des Kunden

 

4.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche

Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung

notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen.

 

4.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten s

oweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer

soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen.

 

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur

ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters

ausreichend Arbeitsplatz zur Verfügung.

 

4.4 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und

–analyse erforderlichen Informationen in Schriftform zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung

geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter, auch im Übrigen soweit erforderlich,

bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.

 

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

5.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind sowie für durch den Anbieter geliefertes und

eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Übergabe der Lieferung oder Leistung gegenüber

dem Anbieter gerügt werden, ansonsten ist der Anbieter von der Mängelhaftung befreit.

 

5.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere

dafür Sorge zu tragen, dass der Anbieter oder dessen Beauftragter Zugang zum beanstandeten Gegenstand, zur Untersuchung und Durchführung der

Nacherfüllung, hat. Ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch

Neuherstellung des Werkes erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei

Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Anbieters.

 

5.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern die durch unsachgemäße Bedienung, Verschleiß, Eigenverschulden des Kunden, bei

Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Feuer, Wasser, Rauch, bei Fehlern in folge von Überspannungen, oder durch Verschmutzung, oder außergewöhnliche,

mechanische, chemische, oder atmosphärische Einflüsse entstehen. Bei Mängel die bereits beim Kauf dem Kunden bekannt waren. Im Bereich der Videotechnik

liegt ein Mangel auch dann nicht vor wenn die Wiedergabequalität durch äußere Einflüsse z.B. beschädigte Videobänder beeinträchtigt ist.

 

5.4 Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Kunden heraus, dass der beanstandete Mangel nicht vom Anbieter zu vertreten ist wird der

entstandene Aufwand dem Kunden gemäß Ziffer 2.1 bis 2.5 in Rechnung gestellt.

 

6. Haftung und Schadenersatz

 

6.1 Bei einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

6.2 Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren

Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die H

aftung auf den Vertragswert begrenzt. Für die Verjährung gilt Ziffer 5.1 entsprechend

 

7. Verschiedenes

 

7.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden,

wobei als Schriftformerfordernis ein Fax bzw. eine E-mail genügt

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien, ist der Sitz des Anbieters.

 

 

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